Die steuerpolitischen Vereinbarungen im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vom 11. November 2005 bilden die Grundlage für die aktuelle Steuerpolitik. Sie tragen maßgeblich die Handschrift des ehemaligen bayerischen Finanzministers Kurt Faltlhauser.
Im Vordergrund steht dabei neben dem übergreifenden Ziel der Haushaltskonsolidierung die Modernisierung des Steuerrechts. Hervorzuheben sind die folgenden Reformprojekte, bei deren Umsetzung das bayerische Finanzministerium mit Prof. Faltlhauser an der Spitze intensiv eingebunden war:
- Wettbewerbsfähiges Unternehmensteuerrecht (Unternehmensteuerreformgesetz 2008 vom 14. August 2007)
- Stärkung des Ehrenamts (,‚Initiative 10 plus 10“ der Bayerischen Staatsregierung – Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements – Zustimmung des Bundesrates am 21. September 2007)
- Erbschaftsteuerreform – Entlastung der Unternehmensnachfolge (Bayerische Bundesratsinitiative – laufende Verhandlungen)
Grundlegende steuerpolitische Konzepte
Prof. Dr. Faltlhauser hat die steuerpolitische Diskussion insbesondere durch grundlegende Reformkonzepte geprägt:
- „Die Bessere Alternative“ (aus dem Jahr 2000)
- „Konzept 21: Steuerreform für eine radikale und soziale Steuervereinfachung“ (aus dem Jahr 2004)
Thematische Schwerpunkte
Prof. Dr. Faltlhauser hat auf zahlreichen weiteren steuerpolitischen Feldern Entwicklungen angestoßen und wichtige Fortschritte durchgesetzt. Exemplarisch seien genannt:
1. Modernisierung der Steuerverwaltung
- Flächendeckende Einführung von Servicezentren in den bayerischen Finanzämtern (seit 2000), Elektronische Steuererklärung: Projekt ELSTER (ELSTER wird seit 1999 angeboten, laufend erweitert und fortentwickelt; Steuerkontenabfrage für Steuerberater im ELSTER-Portal seit 2006)
- Bundeseinheitliche Steuersoftware
(Ausstieg Bayerns aus dem Projekt FISCUS im Jahr 2001 – Gründung des EOSS-Verbundes im Jahr 2002 – Start des Projekts KONSENS am 1. Januar 2007)
- Schaffung eines großen Finanzamtes für ganz München mit der Konsequenz auch einer baulichen Konzentration an der Marsstraße
2. Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs
- Forcierung des Reverse Charge Modell (Planspiel der Münchener Steuerkanzlei PSP; Berücksichtigung im Koalitionsvertrag)
- Verbesserung des Risikomanagements (z. B. Einführung von Umsatzsteuer-Clearingstellen im Jahr 2006)
3. Verbesserung der Rahmenbedingungen für junge, innovative Unternehmen
- Gesetz zur Förderung von Wagniskapital vom 30. Juli 2004 (Bayerische Bundesratsinitiative)
- Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (laufendes Gesetzgebungsverfahren)
4. Föderalismusreform — Entflechtung der Kompetenzen
- Einheitliche Kompetenzen bei den verkehrsbezogenen Steuern schaffen: Übertragung der Kraftfahrzeugsteuer auf den Bund gegen angemessen finanziellen Ausgleich für die Länder (Forderung der Finanzministerkonferenz vom Februar 2007)
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