Kurt Faltlhauser hat in seiner 9-jährigen Amtszeit energisch in allen Bereichen seiner Verwaltung Reformen eingeleitet und vorangetrieben. Als Beispiele gelten hier insbesondere:
1. Servicezentren
Auf Initiative von Minister Faltlhauser wurden ab dem Jahr 2000 in allen bayerischen Finanzämtern Servicezentren eingeführt. Die Maßnahme konnte in weniger als zwei Jahren abgeschlossen werden. Die Servicezentren kümmern sich als Anlauf- und Informationsstelle um alle Fragen des Besuchers zu seiner Steuer. Der Bürger kann dort
- Formulare mitnehmen,
- die Steuererklärung abgeben, die in der Regel abschließend bearbeitet wird
- oder sich einen Freibetrag in die Lohnsteuerkarte eintragen lassen.
Mit der Einführung von Servicezentren in den Finanzämtern hat Bayern einen Siebenmeilenschritt zu einer bürgerfreundlichen und dabei zugleich effizienteren Verwaltung gemacht. Die bayerische Steuerverwaltung hat hier eine Vorreiterrolle übernommen, an der sich andere Verwaltungen orientiert haben.
Im Rahmen einer Evaluation zeigten sich die befragten Bürger äußerst zufrieden mit dem neuen Service. Besonders positiv angetan waren die Bürger von den verlängerten Öffnungszeiten, den geringen Wartezeiten sowie der modernen und freundlichen Einrichtung und attraktiven baulichen Gestaltung der Servicezentren.
2. ELSTER - die elektronische Steuererklärung
Bayern hat federführend das Projekt ELSTER entwickelt, mit dem die Steuerverwaltung seit 1999 die Möglichkeit bietet, die Steuererklärung elektronisch über das Internet abzugeben.
Mit ELSTER wurde eines der ersten bundesweit erfolgreichen E-Government Projekte realisiert. ELSTER ermöglicht eine effiziente und sichere elektronische Kommunikation zwischen Bürgern, Unternehmen und Verwaltung. Bürger und Unternehmen können ihre steuerlichen Pflichten schnell, kostensparend und unabhängig von behördlichen Öffnungszeiten erfüllen.
Heute wird ELSTER für die Übermittlung von jährlich mehr als 50 Millionen Steuererklärungen und Steueranmeldungen genutzt. Daneben übermitteln die Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigungsdaten elektronisch an die Steuerverwaltung (in 2006: rund 68 Millionen Fälle).
3. Leistungsvergleich zwischen Finanzämtern
Die Länder Bayern und Sachsen haben gemeinsam mit der Bertelsmann Stiftung seit 1998 das Projekt „Leistungsvergleich zwischen Finanzämtern“ entwickelt. Basis hierfür ist das auch anderen Controllinginstrumenten zugrunde liegende wissenschaftliche Konzept der Balanced Scorecard. Im Rahmen der vier Zieldimensionen
- Auftragserfüllung (Qualität),
- Kunden- und Mitarbeiterzufriedenheit sowie
- Wirtschaftlichkeit (Kosten- und Leistungsrechnung)
wird die Leistung gemessen und in einen internen Vergleich im Finanzamt, aber auch in einen Vergleich mit anderen Finanzämtern gestellt. Die Verwaltung erwartet sich von der dadurch entstehenden Transparenz eine Wettbewerbssituation und nachfolgend eine nachhaltige Effizienzsteigerung.
4. Telearbeit
Die bayerische Steuerverwaltung hat die Telearbeit als neue Arbeitsform bereits 2002 flächendeckend eingeführt. Es wird unterschieden zwischen der mobilen Telearbeit, also der Tätigkeit überwiegend im Außendienst, und der alternierenden Telearbeit, bei der zwischen Dienststelle und Wohnung gewechselt wird. Heute arbeiten mehr als 900 Beschäftigte in mobiler Telearbeit. Die Zahl der alternierenden Telearbeitsplätze wurde auf 400 aufgestockt. Die Telearbeit hat sich in der Steuerverwaltung etabliert und wird von den Beschäftigten und Vorgesetzten akzeptiert. Sie ist eine gelungene, nicht mehr wegzudenkende Arbeitsform, die einen wesentlichen Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Beschäftigung Schwerbehinderter leistet. Telearbeit hat Vorteile für alle: für die Beschäftigten, für die Umwelt, für die Verwaltung und nicht zuletzt für die Familien.
5. Verwaltungsreform
Im Rahmen des Reformprojekts „Verwaltung 21“ hat es sich die Bayerische Staatsregierung zum Ziel gesetzt, die Strukturen der Bayerischen Staatsverwaltung zu reformieren und zu modernisieren. Am Ende des Reformprozesses soll eine effizient arbeitende, straff organisierte und dienstleistungsorientierte Verwaltung stehen.
Im Rahmen dieser Reform wurden zum 01.08.2005 die Besitz- und Verkehrsteuerabteilungen der bisherigen Oberfinanzdirektionen München und Nürnberg in einem Bayerischen Landesamt für Steuern zusammengefasst. In die neue Behörde wurde das Rechenzentrum der Steuerverwaltung integriert. Die bayerische Steuerverwaltung verfügt damit im Bereich der mittleren Verwaltungsebene über straffe Strukturen.
Die Integration des Rechenzentrums der Steuerverwaltung in das Landesamt und die Zusammenführung sämtlicher Steuer- und IT-Aufgaben in einer Behörde führen zu einer Konzentration der Kompetenzen in diesem Bereich. Außerdem konnten weitere Effizienzsteigerungen erreicht werden. Die beiden Standorte München und Nürnberg blieben erhalten. Daher kann sowohl für die Finanzämter als auch für die Bürger in der Fläche ein optimaler Service gewährleistet werden.
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